Mobiler Haustierservice
R E G E N S B U R G & U M G E B U N G
Monique Jenichen
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( ( 0163 ) 7 35 79 35
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I.) Der "Mobile Haustierservice" übernimmt nach Absprache mit dem/der Tierhalter(in) die im Anmeldeformular ausgewählten Dienstleistungen. Die Vertragsdauer ist auf den dort angegebenen Zeitraum befristet. Beide Vertragsparteien haben das Recht auf vorzeitige außerordentliche Kündigung.
II.) Die Leistungserbringung findet ausschließlich bei dem/der Tierhalter(in) zu den im Anmeldeformular festgelegten Zeiten und Kosten statt.
III.) Der/Die Tierhalter(in) hat dafür Sorge zu tragen, dass dem "Mobilen Haustierservice" alle für die Ausführung seiner Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel wie Wasser, Futter, Medikamente, Pflegeutensilien, Schlüssel, usw. rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
IV.) Der/Die Tierhalter(in) versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Für Hunde besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.
V.) Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich der "Mobile Haustierservice" vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem/der Tierhalter(in) zu tragen.
VI.) Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der "Mobile Haustierservice" im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung insb. für Personenschäden bis 2 Mio. EUR, Sachschäden bis 1 Mio. EUR, Vermögensschäden bis 200.000 EUR und Schlüsselverlust bis 20.000 EUR. Des weiteren Weise ich darauf hin, dass Tiere während der Fahrt nicht versichert sind. Außerdem ist es nicht möglich den/die Tierhalter(in) z. B. bei Fahrten zum Tierarzt mitzunehmen.
VII.) Mit der Aufnahme der im Anmeldeformular erhobenen, personen- und sachbezogenen Daten in die elektronische Kundendatei des "Mobilen Haustierservice" erklärt sich der/die Auftraggeber(in) einverstanden. Diese Daten sind für eine professionelle Tierbetreuung erforderlich und werden für keine anderen Zwecke genutzt, insbesondere nicht an Dritte weitergegeben. Dies kann jedoch nicht für die im Notfall erforderliche Einschaltung eines Tierarztes gelten.
VIII.) Der "Mobile Haustieservice" verpflichtet sich, über alle ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers, auch nach Beendigung dieses Vertrages, Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet er sich, die ihm zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen und Gegenstände (insb. Schlüssel) sorgfältig zu verwahren und diese während der Dauer des Vertrags auf Anforderung, bzw. nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert an den Vertragspartner zurück zu reichen. |